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Pressebericht vom 26.08.2010

Tierquäler-Fall: Familie muss Geldstrafe zahlen
Von Adrian Hoffmann

Zuzenhausen − Die Tierquälerei hat nun Folgen: Das Amtsgericht Sinsheim hat auf Antrag der Heidelberger Staatsanwaltschaft gegen vier Mitglieder der Familie aus Zuzenhausen, die den ungarischen Hirtenhund Joshi gehalten hatte, Strafbefehle erlassen − wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das sagte Kerstin Anderson, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von stimme.de. Die vier Mitglieder der Familie bekamen jeweils einen Strafbefehl zugestellt. Sie sind zu einer „empfindlichen Geldstrafe“, so die Formulierung der Staatsanwaltschaft, verurteilt worden. Die einzelnen Summen seien sehr unterschiedlich, lägen aber jeweils deutlich über 1000 Euro. Genauere Angaben wollte Anderson mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz nicht machen. Ein Tierhalteverbot für die Familie bestand bereits. Sollte die Familie gegen die Strafbefehle Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. In der Begründung für die Strafbefehle heißt es: „Die Beschuldigten ließen dem von ihnen gehaltenen Hund nicht die erforderliche Pflege und tierärztliche Behandlung zukommen, sodass das Tier zusehends verwahrloste und länger andauernde Schmerzen erdulden und schließlich eingeschläfert werden musste.“ Viele Tierfreunde dürften enttäuscht sein − sie hatten eine Freiheitsstrafe als angemessen empfunden. Die Fotos von Joshi, der im April in Zuzenhausen völlig verwahrlost aufgefunden worden war, hatten Emotionen ausgelöst. Tausende schlossen sich im Internet zusammen, es gab eine Gedenkaktion mit mehr als 500 Teilnehmern.

Quelle: www.stimme.de

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